Hauptstandort:
Kaiser-Wilhelm-Ring 14
92224 Amberg
Zweitniederlassung
Wollwirkergasse 10
93047 Regensburg
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Mo – Fr | 08:00 – 17:00 Uhr |
und nach Vereinbarung
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In unserem Blog finden Sie aktuelle Beiträge und Artikel zu verschiedenen Themen des Rechts im Gesundheitswesen.
Wenn Sie ein Widerspruchsverfahren gegen Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung oder Prüfungsstelle führen und einen Anwalt beauftragt haben, ist die jeweilige Körperschaft verpflichtet, eine Entscheidung über die Übernahme der Anwaltskosten zu treffen.
Die Hinzuziehung eines Anwalts ist immer notwendig, wenn im Verfahren sowohl Sach- als auch Rechtsfragen zu erörtern sind. Dies ist meistens der Fall. Wenn Sie mit Ihrem Anliegen im Recht sind, muss die Kassenärztliche Vereinigung oder Prüfungsstelle die außergerichtlichen Kosten, sprich die Anwaltskosten übernehmen.
Wir beraten Heilberufe zu medizinrechtlichen und allen mit der Praxisführung und Unternehmensführung zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten gehören Vertragsärzte, MVZ GmbHs und Krankenhäuser.
Wir sind auch in sozialen Medien präsent.
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