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92224 Amberg

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Wollwirkergasse 10
93047 Regensburg

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Mo – Fr   08:00 – 17:00 Uhr 

und nach Vereinbarung

Fragen & Antworten

In unserem Blog finden Sie aktuelle Beiträge und Artikel zu verschiedenen Themen des Rechts im Gesundheitswesen.

Darf sich eine ambulante Praxis oder MVZ als „Klinik“ bezeichnen?

Die Nutzung des Begriffs „Klinik“ für eine ambulante Praxis oder ein MVZ ist irreführend, da es sich nicht um ein Krankenhaus oder eine Krankenhausabteilung handelt, die über Betten für die stationäre Versorgung - auch für die nächtliche Nutzung - verfügt (LG Hamburg, Urt. v. 15.11.2019, 315 SO 472/18).

Bei der Namensfindung für das Arztunternehmen ist darauf zu achten, keine Bezeichnungen zu nutzen, die wettbewerbswidrig sind, um Abmahnungen und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten zu vermeiden.

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Wir beraten Heilberufe zu medizinrechtlichen und allen mit der Praxisführung und Unternehmensführung zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten gehören Vertragsärzte, MVZ GmbHs und Krankenhäuser.

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