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Fragen & Antworten

In unserem Blog finden Sie aktuelle Beiträge und Artikel zu verschiedenen Themen des Rechts im Gesundheitswesen.

Kann ein Vertragsarzt neben einem vollen Versorgungsauftrag einen weiteren Versorgungsauftrag erhalten?

Das BSG leitet in seiner Entscheidung vom 28.09.2016 aus der Systematik des Vertragsarztrechts zum Ordnungssystem der Bedarfsplanung und der Honorarverteilung ab, dass ein Vertragsarzt nur einen vollen Versorgungsauftrag erfüllen kann (BSG, Urt. v. 28.09.2016, B 6 KA 32/15 R).

Bei zu großer Entfernung zwischen dem Ort, für den der volle Versorgungsauftrag genehmigt wurde und der weiteren Tätigkeit an einem anderen Ort, kann der Vertragsarzt nicht ausreichend für den weiteren Versorgungsauftrag zur Verfügung stehen und Sprechstunden zu den üblichen Zeiten anbieten (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.06.2019, L 24 KA 39/17).

Eine angestellte Tätigkeit neben dem vollen Versorgungsauftrag ist grundsätzlich möglich, jedoch nach der Rechtsprechung und Spruchpraxis der Zulassungsausschüsse lediglich in einem Umfang von bis zu 13 Stunden pro Woche.

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Wir beraten Heilberufe zu medizinrechtlichen und allen mit der Praxisführung und Unternehmensführung zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten gehören Vertragsärzte, MVZ GmbH und Krankenhäuser.

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